Der ASV Surwold verfügt als relativ junger Verein über Gewässer sehr guter Qualität. Mittlerweile hat sich das Gewässerangebot ungewöhnlich gut verbessert, es stehen neben Fließgewässern (Küstenkanal, Fehnkanäle) auch größere Seen und Teiche zur Verfügung. Vor fünf Jahren konnten auch zwei neue Gewässer von der Gemeinde Surwold gepachtet werden. Dies ist zum einen der ca. 15 ha große Surwolder Freizeitsee und zum anderen die insgesamt 5 km langen Kanäle. Alle Gewässer können direkt mit dem Pkw angefahren werden. In Surwold können Angelsachen und Köder beim Raiffeisenmarkt Surwold, OT Börgerwald, Hauptstr. 139, sowie der weitere Bedarf (Einkaufszentrum und weitere Märkte) erworben werden. Zudem bietet der Staatlich anerkannte Erholungsort insbesondere im "Erholungsgebiet Surwolds Wald" (250.000 Besucher pro Jahr) Abwechslung.
Anklicken: Infos zu Surwold oder Ortsplan Surwold
Befischungsordnung:
Bei Ausübung der Sportfischerei müssen die Handangeln unter ständiger Aufsicht sein. Schonzeiten (u.a. Zander vom 01.01. bis 30.04.) und Mindestmasse sind zu beachten. Das Nachtangeln ist grundsätzlich erlaubt.
Das Blinkern ist erlaubt. Anfüttern ist nur in dem Surwolder Freizeitsee, Schneider-See und Küstenkanal möglich. Die Fangmeldungen sind direkt nach dem fang auszufüllen, damit eine bessere Kontrolle möglich ist.Mindesmasse:
Karpfen: 33
cm
Forelle: 25 cm
Schleie: 30
cm
Aal: 40 cm
Hecht: 50
cm
Zander: 45 cm
Fangbeschränkung:
2 Karpfen, 2 Schleien, 4 Forellen, 1 Zander pro Angeltag
Besonderheiten Küstenkanal (von km 0 - Oldenburg - bis km 64 -
Dörpen):
Voraussetzung: Mitgliedschaft ASV Surwold und 20 Euro/Jahr (Beitrag
ausschließlich für Besatz) sowie Antragstellung.
Achtung Küstenkanalkarten: Die Fangmeldungen, also
die alten - ausgefüllten - Karten, müssen bei der Kassenwartin Sabine Kronner
(Tel.: 04965/1446) abgegeben
werden, damit diese dem Landesfischereiverband (LFV) zugeleitet werden können.
Die Küstenkanalkarten 2011 können ab sofort bei Sabine Kronner abgeholt
werden, die Ausstellung erfolgt jetzt vor Ort (und nicht mehr wie bislang durch
den LFV)!
Daneben: Tageskarten für den Küstenkanal sind bei Focke Schmidt, Surwold, Denkmalsweg 30, unter Tel. (04965) 12 11 erhältlich!
Angeln an folgenden Tagen nicht möglich:
von km 26 bis 64: 01.05., 1. Sonntag im Juli, 3. Sonntag im August
Schleuse OL bis km 26: Christi Himmelfahrt, 1. Sa. und So. im Juli, Tag der
Deutschen Einheit
Zugelassene Fanggeräte: 4 Handangeln oder eine Spinnrute oder eine Piere. Alle
anderen Fanggeräte wie Senke, Aalleinen, Reusen usw. sind wegen Schäden an
Schiffsschrauben verboten.
Fangbeschränkung: innerhalb von 1 Woche (Montag bis Sonntag einschließlich)
dürfen insgesamt nur 8 fische der Arten Hecht oder Zander oder Forelle oder
Karpfen gefangen werden. Brassen, Aal usw. beliebig. Es ist verboten,
fangfähige Fische wieder in Gewässer zurückzusetzen (Tierschutzgesetz).
Brassen dürfen nicht wieder zurückgesetzt werden.
Artenschonzeit: Während der Hecht- und Zanderschonzeit vom 01.02. bis
einschließlich 30.04. (Vereinsschonzeit) ist das Blinkern (Kunstködern) usw.
untersagt. Zur Befischung dürfen während dieser Zeit als Köder nur Made, Wurm
oder pflanzliche Köder (auch Teig) verwendet werden.
Mindestmaße: Aal 35 cm, Forelle 25 cm, Hecht 50 cm, Karpfen 40 cm, Quappe 35
cm, Wels 50 cm, Zander 45 cm.
Folgende Gewässer stehen zur Verfügung (Beschreibung und Plan weiter unten):
1. Surwolder Freizeitsee
2. Teich Nähe Segelflugplatz Surwold
3. ab 2005: Küstenkanal von Dörpen bis Oldenburg (320 ha, siehe oben!)
4. Schlammfang Steintangenweg, B 401
5. Schlammfang Lagerbrücke an der B 401
6. Schlammfang Straße "Am Hafen" bei Fa. Husen
7. Börgerwaldkanal vom Ortsteil Börgerwald bis zur B 401
8. Börgerwald-Splittingkanal vom Küstenkanal bis zur Stadtgrenze Papenburg
9. Schneider-See
Zum Teich beim Segelflugplatz (2): Achtung, nur der nördliche Teich darf beangelt werden:
zu 1.) Surwolder Freizeitsee
Zum 01.01.2001 konnte von der Gemeinde Surwold der ca. 15 ha große Baggersee
gepachtet werden, der im Rahmen des Baus der Mercedes-Prüfgeländes entstanden
ist.. Der See im Ortsteil Börgermoor (südlich Pastorenweg) weist eine Tiefe von bis zu 12 m vor. Ein Besatz ist bereit
erfolgt.
Ab der Saison 2001 kann an diesem Gewässer geangelt werden!
Fischarten: Aal, Rotauge, Rotfeder, Karpfen, Schleie, Forellen, Hecht, Zander

Bild: Surwolder Freizeitsee

zu 2.) Teich Nähe Segelflugplatz Surwold
Bereits seit vielen Jahren ist das Gewässer in der Gemarkung Börger
(südlich Flurgplatzstraße) gepachtet. Das Gewässer liegt in der
wunderschönen Hümmlinglandschaft und ist ca. 1,5 ha gross. Hier sind Tiefen von
bis zu 3 m anzutreffen.
Fischarten: Aal, Rotauge, Rotfeder, Karpfen, Forellen, Schleien, Brassen, Zander

Bild: Teich Nähe Segelflugplatz (sog. Breddenberger Teich)

zu 3) Küstenkanal

zu 4) bis 6) Schlammfänge
Vom Namen her keine großartigen Gewässer. Dennoch ist hier der Aal oft anzutreffen und von daher lohnenswert.

Bild: Schlammfang Lagerbrücke an der B 401

zu 7) Börgerwaldkanal vom Ortsteil Börgerwald bis zur B 401
Der Börgerwaldkanal konnte zum 01.01.2001 von der Gemeinde Surwold gepachtet
werden, nachdem im Rahmen des Fehnprogramms vor einigen Jahren ein Ausbau
erfolgt ist. Der Kanal hat eine Länge von 3,5 km und in den wichtigsten
Bereichen eine Breite von 8 m. Er ist nur ca. 0,50 bis max. 1 m tief, dennoch sind hier
viele Fische anzutreffen, da der Kanal in den Küstenkanal einmündet und von
daher ein reger "Fischwechsel" stattfindet.
Fischarten: Aal, Brassen, Rotauge, Rotfeder, Karpfen, Hecht

Bild: Börgerwaldkanal Richtung Börgerwald bei der Schleuse Börgermoor
zu 8) Börgerwald-Splittingkanal vom Küstenkanal bis zur Stadtgrenze Papenburg
Auch dieses Gewässer ist seit dem 01.01.2001 von der Gemeinde Surwold gepachtet worden. Die Struktur ähnelt der des Börgerwaldkanals (s. 7.), jedoch ist dieser Kanal aus der Sicht des Angelsports als Top-Gewässer zu bewerten. Zum einen mündet der Kanal in den Küstenkanal, zum anderen ist der Börgerwaldkanal mit 8 m Breite über ein weitreichendes Kanalnetz in der Stadt Papenburg verbunden. Von daher sind hier gute Fischbestände anzutreffen. Das Gewässer ist deutlich tiefer (ca. 1,50 m) als der Börgerwaldkanal.

Bild: Börgerwald-Splittingkanal Richtung Stadtgrenze
zu 9) Schneider-See
Seit 2008 steht den Mitgliedern ein weiterer super Angelsee zur Verfügung:
der sog. Schneider-See (nach der ehemaligen Hofstelle Schneider benannt). Dieses
5,4 ha große Gewässer ist 2001 entstanden und weist ideale Bedingungen vor:
über die B 401 sehr zu erreichen, sehr ruhig gelegen, schönes Umfeld, relativ
flache Uferzonen (1:15 bis 1:40!) und eine optimale Tiefe bis zu 10 m.!
Der Besatz mit heimischen Fischarten erfolgte erstmalig 2008, so dass ab 2009 ein
Angeln möglich ist. Das Angeln ist unter folgenden Beschränkungen möglich:
- Angelbereiche: nur westlich und südliche Uferbereiche,
nördlicher Bereich nur bis zur Mitte
- Zeitliche Beschränkungen
Südufer: wegen der Vogelbrut-
und Rastzeit der Vögel mit Beschränkungen. In folgenden Zeiträumen darf nicht
geangelt werden:
01.11.-30.11.
15.01.-15.02.
01.04.-15.06.